Wer an der Universität Tübingen ein Studium aufnehmen will, muß zunächst die Zulassung zu dem gewünschten Studiengang beantragen. Für einige Studiengänge werden die Studienplätze von einer Zentralstelle in Dortmund (ZVS) vergeben. Die Bewerbung ist dann zu richten an die
Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS),Für die meisten der Tübinger Studiengänge wird die Vergabe der Studienplätze von der Universität selber vorgenommen. Die Bewerbung ist in diesen Fällen zu richten an die
Universität TübingenAusländische Studienbewerber wenden sich an das
Akademische Beratungszentrum,
Studierende, die in einem höheren Semester (zweites und höheres Semester) ihr Studium an der Universität weiterführen möchten, müssen ihre Bewerbung grundsätzlich an die
Universität Tübingen,richten.
Ausländische Studienbewerber wenden sich an das
Akademische Beratungszentrum,
Der Antrag auf Zulassung zum Wintersemester muß in den zulassungsbeschränkten Fächern bis zum 15. Juli, zum Sommersemester bis zum 15. Januar eingereicht sein (Ausschlußfrist).
Das Studentensekretariat der Universität Tübingen gibt zu jedem Semester ein allgemeines Merkblatt heraus, in dem aktuelle Hinweise zu den Bewerbungsmodalitäten enthalten sind. Das Merkblatt gibt darüber Auskunft, ob und für welche Studiengänge Zulassungsbeschränkungen bestehen und wo die Zulassung zu beantragen ist (ZVS oder Universität). Dieses Merkblatt kann zusammen mit den Bewerbungsunterlagen ab Anfang Juni bzw. Anfang Dezember von Studentensekretariat der Universität Tübingen bezogen werden.
Ausländische Studienbewerber erhalten diese Informationen über das Akademische Beratungszentrum, Wilhelmstraße 11, 72074 Tübingen.
Wer sich für einen Studiengang bei der ZVS bewerben muß, findet alle erforderlichen Angaben sowie die Bewerbungsformulare im "ZVS-info". Dieses "info" liegt bei Schulen, Hochschulen und Arbeitsämtern etwa acht bis zehn Wochen vor Bewerbungsschluß aus.